Die Behandlungskosten für eine osteopathische Behandlung betragen bei mir 80 Euro.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten Ihren Patienten eine Teilerstattung an. Dies ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Meistens ist es notwendig, dass Sie sich vor Beginn der Behandlung ein Privatrezept oder ein Empfehlungsschreiben von einem Arzt (einer beliebigen Fachrichtung) ausstellen lassen. Dies müssen sie dann zusammen mit meiner Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Hier finden Sie Informationen zu den Erstattungsmodalitäten der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen.
Sofern Sie über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung verfügen, werden die Kosten in der Regel - je nach Tarif - anteilig oder vollständig erstattet. Privat- und Beihilfeversicherten werden die Kosten ebenfalls in den meisten Fällen erstattet. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt bei Privatversicherten bzw. Zusatzversicherungen über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Bitte die Erstattungsmodalitäten vorab mit der Krankenversicherung klären!